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AGB

Allgemeine Geschäftsbed.1. Allgemeines, Geltungsbereich, Zusammentreffen mit anderenGeschäftsbedingungen Für die Rechtsbeziehungen zwischen unserem jeweiligen Kunden und uns imZusammenhang mit dem Abschluss, dem Inhalt und der Durchführung vonLiefergeschäften gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen.Unser Schweigen auf etwaige vom Käufer übersandte Geschäftsbedingungen gilt nicht als Annahme. Ihrer Geltungwird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnisentgegenstehender oder abweichender anderer Bedingungen Bestellungenausführen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch uns. Im kaufmännischenGeschäftsverkehr gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für allezukünftigen Geschäftsbeziehungen mit uns als Lieferanten. Sie sind aufunserer Homepage http://www.elmat.de/agb hinterlegt und dort jederzeit einsehbar.2. Angebot und Vertragsabschluß 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommtdurch die Bestellung des Käufers und deren Annahme durch uns zustande.Spätere Änderungen bedürfen der Schriftform. 2.2 Soweit nicht im Einzelfall konkret anders vereinbart, ergibt sich dieBeschaffenheit der Ware ausschließlich aus unserer Produktspezifikation.Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sieausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind. 2.3 Unter- und Überlängen von +/- 10% der vereinbarten Menge sind zulässig;eine entsprechende Lieferung gilt als vertragsgemäß. SolcheMengenabweichungen mindern bzw. erhöhen den vereinbarten Kaufpreisentsprechend.3. Liefer- und Leistungszeit 3.1 Liefertermine oder Fristen gelten nur nach unserer schriftlichenBestätigung. 3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrundvon Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglichmachen - hierzu gehören insbesondere außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen,Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei einem unserer Lieferantenoder Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbartenFristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungbzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenoder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertragzurückzutreten. 3.3 Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer nachangemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nichterfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeitoder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprücheherleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wirden Käufer unverzüglich benachrichtigen. 3.4 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 3.5 Wir sind berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, solange der Käufer mitseiner Zahlungsverpflichtung aus einem vorangegangenen Geschäft in Verzugist. 4. SelbstbelieferungsvorbehaltWir werden von unserer Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn uns unserVorlieferant aus einem vor oder rechtzeitig unmittelbar nachVertragsabschluss erfolgten kongruenten Deckungsgeschäft ohne ein Verschuldenunsererseits nicht zum Kontraktpreis, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht beliefert und wir diesenUmstand dem Käufer unverzüglich mitteilen. Für diesen Fall verpflichten wiruns, einen etwa bereits geleisteten Kaufpreis unverzüglich zu erstatten.Dieses Leistungsbefreiungsrecht steht uns im Fall von Rahmenverträgen oder Sukzessivlieferverträgenauch für Teillieferungen zu, ohne dass dadurch der Erfüllungsanspruch für denohne Ansehen der betreffenden Teillieferung verbleibenden Auftrag berührtwird. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zurvollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mitdem Käufer vor. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt derEigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung.5.2 Bei der Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den Käufergelten wir als Hersteller und erwerben unmittelbar Eigentum an den neuentstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderenMaterialien, erwerben wir unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswertes der von unsgelieferten Waren zu den anderen Materialien.5.3 Sofern eine Verbindung oder Vermischung der von uns gelieferten Waren miteiner Sache des Käufers in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers alsHauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass das Miteigentum an derSache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert (odermangels eines solchen: zum Verkehrswert) der Hauptsache an uns übergeht. DerKäufer verwahrt für uns das so entstandene Miteigentum unentgeltlich.5.4 Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Warenim ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungenaus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungenaus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer bereits imZeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns an uns ab; sofern wir im Falle derVerarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben haben, erfolgtdie Abtretung entsprechend dem Anteil unseres Miteigentums. 5.5 Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte überden Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an unsabgetretenen Forderungen zu geben. Ebenso hat er auf unser Verlangen die inunserem Eigentum stehenden Waren als solche zu kennzeichnen sowie seine Abnehmer von der Abtretung inKenntnis zu setzen.5.6 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Rücktrittvom Kaufvertrag und ohne Nachfristsetzung die einstweilige Herausgabe der inunserem Eigentum stehenden Waren auf Kosten des Käufers zu verlangen.5.7 Soweit der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen nachhaltig ummehr als 25 % übersteigt, werden wir sie auf Verlangen des Käufers nachunserer Wahl freigeben.6. Erfüllungsort; Gefahrtragung 6.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort der Ware, beiAbladegeschäften der Abladeort. Erfüllungsort für die Zahlung istUntereschbach.6.2 Wir können wählen, mit welchem Transportmittel und auf welche Weise wirdie Ware versenden. Jegliche Gefahr geht mit der Übergabe an den erstenSpediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendungbestimmte Person oder Anstalt - auch soweit eine Bestimmung durch den Käufer erfolgt - auf den Käuferüber. 7. Preise und Kosten; Zahlungsbedingungen 7.1 Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglicheiner ggf. nach den jeweils geltenden Bestimmungen anfallenden Umsatzsteuer.Ausnahmen (z.B. Skontozahlungen) bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig vor Rechnungserstellung alle gesetzlich notwendigenInformationen zur ordnungsgemäßen umsatzsteuerrechtlichen Abwicklung zuerteilen. Hinsichtlich der Preise und der Interpretation von Handelsklauselngelten die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung. 7.2 Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eines unsererBankkonten zu erfolgen. Andere Zahlungsziele bedürfen unserer schriftlichenBestätigung. Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach ausdrücklicherVereinbarung und zahlungshalber herein. Diskontkosten gehen dabei zu Lasten des Käufers. 7.3 Gerät der Käufer mit der Bezahlung eines Rechnungsbetrages von mehr als1.000 € mehr als 15 Tage in Verzug, so sind wir berechtigt,Vorauskassezahlung vor einer weiteren Lieferung zu verlangen. Wird derZahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertragzurückzutreten und Schadenersatz wegen Verzögerung oder Nichterfüllung derLeistung zu verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten insbesondere fürvereinbarte, aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, die aufeine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers hinweisen, sind wirberechtigt, Zahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvoretwas anderes vereinbart war, sowie unsere nicht verjährten Forderungen aus der laufendenGeschäftsverbindung fällig zu stellen. Wir werden den Kunden von einersolchen Information in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahmegeben.7.4 Der Käufer kann nicht mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Gegenforderungen aufrechnen und sich nicht aufgrund andererals unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen auf einZurückbehaltungsrecht berufen. 8. Gewährleistung8.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbarsind, sind uns innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware anzuzeigen;andere Mängel sind uns innerhalb von einer Woche nach Entdeckung anzuzeigen.Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel konkret bezeichnen.8.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer uns dies gemäß Ziffer 8.1ordnungsgemäß angezeigt, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mitfolgenden Maßgaben zu:a)    Wir haben zunächst das Recht, nach unserer Wahl entweder den Mangel zubeseitigen oder dem Käufer eine mängelfreie Ware zu liefern.b)    Wir behalten uns zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte dieNacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, kann der Käuferentweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreisesverlangen.c)    Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicherAufwendungen wegen eines Mangels gilt die Regelung nach nachfolgend Ziffer 9.8.3 Die Verjährungsfrist im Fall mangelhafter Lieferung endet – außer im Falldes Vorsatzes – nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung. Unberührt davongelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ware, die entsprechend ihrerüblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeitverursacht hat. Nachbesserung oder Ersatzlieferung lassen dieVerjährungsfrist nicht neu beginnen. 9. HaftungWir haften für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. ImFalle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenbeschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den Ersatz typischer,vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsereHaftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schädenaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand10.1 Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand beiallen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebendenRechtsstreitigkeiten Untereschbach. Es gilt deutsches Recht. 10.2 Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweiseungültig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.